Steuerliche Beratung für Rechtsanwälte und Notare

Rechtsanwalt Notar

Rechtsanwälte und Notare haben neben Ihren vielfältigen berufsrechtlichen Anforderungen auch einige steuerliche Besonderheiten zu beachten.

Dies beginnt bereits vor der Aufnahme der Rechtsanwaltstätigkeit und setzt sich im täglichen Betrieb in der Anwaltskanzlei bzw. dem Notariat fort.

I. Studium / Existenzgründung

Denn bereits während der juristischen Ausbildung fallen hohe Kosten an. Ob diese Kosten voll oder teilweise mit späteren Einkünften verrechnet werden können, hängt maßgeblich von individuellen Faktoren ab.

Mit dem Entschluss für die Selbständigkeit müssen weitere grundlegende Entscheidungen getroffen werden, die weitreichende steuerliche Auswirkungen haben. Dazu gehört neben der Rechtsformwahl insbesondere die Entscheidung für eine Neugründung oder einen Praxiskauf.

In diesem Zusammenhang sind exemplarisch folgende weitere Themenfelder zu nennen:

  • Einzelpraxis vs. Sozietät vs. Bürogemeinschaft
  • Kaufpreisfindung / Bestimmung des Praxiswertes
  • Art des Kaufpreises ( Barzahlung/ Ratenzahlung / Rentenzahlung / Gewinn- bzw. Umsatzbeteiligung)

Sind diese Grundsatzentscheidungen getroffen, ergeben sich weitere Finessen im täglichen Betrieb.

II. Steuerliche Besonderheiten selbständiger Rechtsanwälte und Notare

a. Verpflichtungen für eigene Steuern

Selbständige Rechtsanwälte und Notare sind steuerlich Unternehmer, und müssen als solche Ihren Gewinn für steuerliche Zwecke ermitteln. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen einer Einnahmen Überschussrechnung. Da Rechtsanwälte und Notare häufig Mandantengelder verwalten, ist hier die strikte Trennung der Vermögenssphären von eigenen Geldern und Fremdgeldern, bspw. mittels Anderkonten, von besonderer Bedeutung.

Auch die Umsatzsteuer hat ihre branchenspezifischen Eigenheiten. Dies betrifft bspw. bei der Gebührenrechnung das Thema Auslagen oder durchlaufende Posten. Aber auch die Abrechnung ausländischer Mandate ist alles andere als trivial, besonders im Falle von Reverse Charge.

Werden freie Mitarbeiter beschäftigt, muss zudem sicher gestellt werden, dass diese nicht nachträglich, bspw. im Rahmen von Steuerprüfungen, zu Angestellten umqualifiziert werden. Ansonsten drohen Nachzahlungen von Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Bei derartigen Prüfungen stellt sich nebenbei die Herausforderung, zwischen den weitreichenden steuerlichen Mitwirkungspflichten und berufsrechtlichen Verschwiegenheitsgrundsätzen abzuwägen.

b. Verpflichtungen für fremde Steuern

Zusätzlich zu den steuerlichen Verpflichtungen für eigene Steuern ergeben sich bei Rechtsanwälten und Notaren auch Verpflichtungen für fremde Steuern.

Dies betrifft neben den klassischen Anzeigeverpflichtungen bspw. bei Grundstückskäufen oder Erbschaften insbesondere Treuhandverhältnisse. Hier müssen Rechtsanwälte und Notare als Treuhänder in der Regel vielfältige steuerliche Pflichten für Treugeber übernehmen, andernfalls drohen Haftungsrisiken.

Unsere Dienstleistungen für Rechtsanwälte und Notare

Rechtsanwälte und Notare kennen sich mit Gesetzen gut aus und können sich daher  auch selbst mit den steuerlichen Regelungen auseinandersetzten. Viele Berufsträger wollen sich jedoch nicht noch mit weiteren komplexen Rechtsgebieten wie dem Steuerrecht belasten. Daher sind wir bereits seit 1972 für Rechtsanwälte und Notare tätig, von der Gründung bis hin zur Nachfolge.

Unser Ziel ist es, durch eine proaktive Beratung Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Damit und durch die individuell abgestimmte Ausübung von rechtlichen Gestaltungsspielräumen mindern wir nachhaltig die Steuerlast unserer Mandanten.

Autor: Torsten Hecker