Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch

Autobahn

Ein Firmenwagen ist eine feine Sache. Denn die Nutzung eines Firmenwagens anstelle einer Lohnerhöhung kann sich sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer rechnen.

Im Gegenzug ist der Vorteil aus der privaten Nutzung des Fahrzeugs dann entweder nach der Fahrtenbuchmethode, oder der 1 % Regelung zu versteuern.

Nach unserer Erfahrung entscheiden sich die meisten Nutzer eines Firmenwagens für die 1% Prozent Regelung , auch um sich das Führen eines Fahrtenbuchs zu ersparen.

Die Methode führt jedoch beispielsweise in folgenden Konstellationen zu unvorteilhaften Ergebnissen:

- Das verwendete Fahrzeug ist alt (hohe Differenz zwischen Bruttolistenneupreis und Zeitwert)
- Das Fahrzeug wurde mit hohem Rabatt erworben bzw. mit einer sehr günstigen Rate geleast.
- Das Fahrzeug wird nur wenig privat genutzt

In diesen Fällen lohnt sich tendenziell eher die Fahrtenbuchmethode. Diese ist jedoch sehr aufwendig und verlangt vom Fahrer ein hohes Maß an Disziplin. Denn sämtliche Fahrten müssen bei der Fahrtenbuchmethode zeitnah und formal korrekt aufgezeichnet werden. Dies umfasst selbst kleinste Fahrstrecken, wie beispielsweise die Fahrt zum Briefkasten oder der Tankstelle. Bestehen Mängel oder Fehler, wird das Fahrtenbuch vom Finanzamt nicht anerkannt, die ganze Mühe war umsonst.

Die Mehrheit der Firmenwagenfahrer entscheidet sich daher für die 1 % Methode, um sich den Aufwand der Erfassung aller Fahrten und das Risiko der Nichtanerkennung zu ersparen.

Autor: Torsten Hecker