Beratung für Tierärzte - Existenzgründung

Tierarzt

Nach erfolgreichem Studium der Veterinärmedizin, Approbation und Assistenz scheint der Weg in die Selbständigkeit als Tierarzt geebnet.

Doch bevor die Anmeldung als niedergelassener Tierarzt bei der Landestierärztekammer erfolgen kann, hat der Veterinärmediziner noch einige Hürden zu überwinden und dabei grundlegende Entscheidungen zu treffen.

I. Praxisart

a) Kleintierpraxen

50 Prozent der in Westfalen-Lippe ansässigen Tierärzte betreiben derzeit eine reine Kleintierpraxis, entsprechend gesättigt ist der Markt vielerorts, insbesondere in Städten. Daher ist vor allem bei Neugründung einer Tierpraxis besonderes Augenmerk auf die Standortwahl zu richten.

b) Nutzierpraxen / Pferdepraxen.

Nur ca. 12 Prozent aller Tierärzte in der Region entscheiden sich für eine reine Nutztierpraxis, weitere 38 % behandeln sowohl Nutz- als auch Kleintiere, vornehmlich in städtischen Randlagen und auf dem Land. Da das ländliche Idyll sowie das schlechte Image einer Nutztierpraxis viele Berufsträger abschrecken, stehen die Chancen für eine erfolgreiche Existenzgründung gar nicht schlecht.

II. Standortwahl

Die Standortwahl ist von besonderer Bedeutung, insbesondere bei einer Kleintierpraxis. Daher sollten vorab sowohl die Nachfrageseite (z.B. Bevölkerungs- und Sozialstruktur) als auch die Angebotsseite (z.B. Anzahl und Altersstruktur von Kollegen) analysiert werden. Zudem muss vor Ort eine geeignete Immobilie in guter Lage verfügbar sein, die sowohl den rechtlichen als auch den fachlichen Anforderungen genügt.

III. Art der Existenzgründung

a) Neugründung oder Übernahme

Bei der Make or buy Frage gilt es, nach individuellen Kriterien das Für und Wider einer Neugründung gegenüber einer Übernahme abzuwiegen. Für die Übernahme spricht insbesondere das Vorhandensein eines Patientenstamms, einer ausgestatteten Praxis, einer eingespielten Praxisorganisation und erfahrenem Personal. Auf der anderen Seite sieht sich der Tierarzt bei einer Übernahme oft genötigt, sich an die vom Vorgänger geschaffene Struktur anzupassen. Bei einer Neugründung hingegen kann sich der Tierarzt mit allen Chancen und Risiken selbst verwirklichen. Das beginnt bei der Auswahl der Räumlichkeiten, der Einrichtung der Praxis, der Anschaffung medizinischen Geräts und einer passenden EDV und endet last but not least bei der Auswahl des Personals, dem Aufbau einer maßgeschneiderten Praxisorganisation und einem erfolgreichen Praxismarketing. Dies und die sukzessive Gewinnung eines neuen Patientenstammes ist zeitaufwendig und bringt in der Regel hohe Anlaufverluste mit sich, für die finanzielle Reserven vorgehalten werden müssen.

b) Einzelkämpfer oder Kooperation

Laut Statistik der Tierärztekammer praktizieren 72 Prozent der Existenzgründer in Westfalen Lippe in einer Einzelpraxis. 26 Prozent praktizieren in einer Gemeinschaftspraxis und nur 2 Prozent für eine Gruppenpraxis.

Dabei spielen auch hier die individuellen Präferenzen eine Rolle. Befürworter von Praxisgemeinschaften argumentieren, dass durch die Kooperation sowohl das Kostenrisiko minimiert würde, als auch eine angemessenere Work-Life Balance gewährleistet würde, da sich die Kooperationspartner gegenseitig ergänzen und vertreten könnten. Einzelkämpfer begründen Ihre Wahl hingegen oft damit, dass sie sich nicht selbständig machen wollen, um später dann doch von Kooperationspartnern abhängig zu sein.

IV. Finanzierung / Investitionen

Die Kosten und das Investitionsvolumen variiert stark abhängig von der Art und dem Leistungsumfang der Praxis. Während bei einer mobilen Pferdefahrpraxis mit PKW und überschaubarer Praxisausstattung das Abenteuer Selbständigkeit schon ab 25.000 Euro beginnen kann, wird bei einer stationären Praxis mitunter ein 6 stelliges Investitionsvolumen benötigt. Dabei werden die Beträge nicht zwingend in einem Rutsch fällig. So kann die Finanzierung mit deutlich geringeren Bankkrediten erfolgen, wenn sich bspw. bei einer Praxisübernahme der Vorbesitzer mit einer Rentenzahlung abfinden lässt.

IV. Leistungsangebot

Viele Tiermediziner versuchen, sich durch ein besonderes Leistungsangebot von ihren Berufskollegen abzugrenzen. Dabei entwickeln sich wie in der Humanmedizin ähnliche Trends, bspw. weg von der reinen Schulmedizin hin zu einer ganzheitlichen Behandlung - daher finden Homöopathie, Akkupunktur und Magnetfeldresonanz zunehmend auch tierischen Zuspruch.

Bei der Ausgestaltung des individuellen Leistungskatalogs sollte aber die Nachfragesituation vor Ort nicht außer Acht gelassen werden - ein allzu exotisch anmutendes Leistungsspektrum könnte mancherorts schlichtweg kontraproduktiv sein.

VI. Unsere Dienstleistungen für Tierärzte

Egal wie Sie sich bei Ihrer Existenzgründung entscheiden, ob Praxisübernahme oder Neugründung, Einzelpraxis oder Kooperation - wir unterstützen Tierärzte auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit. Dabei profitieren Veterinäre nicht nur von unserem steuerlichen Know How, sondern auch von unserem betriebswirtschaftlichen Wissen. Zudem sind wir im Gegensatz zu mach anderem Berater nicht an kurzfristigen Abschlüssen interessiert. Unser Ziel ist vielmehr das langfristige Wohl unserer Mandanten.

Dazu können wir folgendes beisteuern:

  • Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplanes
  • Ermittlung des Investitionsbedarfs und Aufstellung eines Finanzierungsplans
  • Beantragung von Fördermitteln
  • Unterstützung bei Bankgesprächen
  • Praxisbewertung und Unterstützung bei Übernahmeverhandlungen
  • Steuerliche Beratung zur Wahl einer geeigneten Rechtsform
  • Steuerliche und rechtliche (*) Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bei Kooperationen
  • Steuerliche und rechtliche (*) Gestaltung von Mitarbeiterverträgen
  • Unterstützung beim Aufbau einer betriebswirtschaftlichen Praxisorganisation
  • Auswahl und Aufbau eines geeigneten, sicheren EDV Systems zur effizienten Praxisverwaltung (bei Neugründung) bzw. Modernisierung bestehender Strukturen (bei Übernahmen)
  • Anmeldung der Praxis beim Finanzamt, Vertretung des Veterinärs gegenüber dem Finanzamt.
  • Aufbau und Übernahme der Finanzbuchhaltung inklusive Anbindung an die Praxisverwaltung
  • Aufbau und Übernahme der Lohnbuchhaltung inkl. Lohnabrechnung
  • Regelmäßige betriebswirtschaftliche Auswertungen und Branchenvergleiche
  • Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

(*) unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

Autor: Dipl. Kfm. Torsten Hecker, StB