Steuerliche Förderung von Elektroautos

Elektroauto

Die Bundesregierung versucht derzeit mit einer Vielzahl von Maßnahmen, den Absatz von Elektroautos in Deutschland zu fördern.

Umweltbonus / Kaufprämie

Privat und Fimenkunden von einer Kaufprämie von 3.000 Euro für Plug-In Hybride bzw. 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge profitieren. Ein entsprechender Antrag kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfa) gestellt werden. Voraussetzung der Förderungen sind jedoch unter anderem, das sich der Automobilhersteller hälftig an der Prämie beteiligt und das der Netto Listenpreis des entsprechenden Basismodells nicht mehr als 60.000 Euro beträgt.

KFZ Steuer

Elektroautos profitieren zusätzlich von einer jüngst von 5 auf 10 Jahre verlängerten KFZ Steuer Befreiung . Diese Förderung gilt für Neuzulassungen bis zum 31.12.2020

Privilegierung bei der Firmenfahrzeugbesteuerung

Elektroautos sind bei Angestellten als Firmenwagen bislang nicht sehr beliebt. Grund hierfür ist der recht hohe Aanschaffungspreis im Vergleich zu einem Auto mit Verbrennungsmotor, was sich wiederum in der 1 Prozent Versteuerung in der Lohnabrechnung beim Mitarbeiter niederschlägt.

Daher gewährt der Fiskus seit 2013 einen sogenannten Nachteilsausgleich. So soll letztendlich nur der Wert des Elektrofahrzeugs ohne den Wert der Batterie für die 1 % Regelung herangezogen werden.

Realisiert wird dies über einen pauschalen Abschlag beim Fahrzeugpreis pro Kilowattstunde Batteriekapazität. Dieser lag bei 500 Euro je Kilowattstunde in 2013, wird jedoch jährlich um 50 Euro abgeschmolzen. Die maximale Kaufpreisminderung für die 1% Versteuerung lag damals bei 10.000, sie wird jedoch ebenfalls jährlich abgeschmolzen, und zwar um 500 Euro.

Kostenlose Abgabe von Ladestrom an Mitarbeiter

Betriebe, die Mitarbeitern ihren Mitarbeitern kostenlos Lademöglichkeiten für Aufladung ihrer Fahrzeuge gewähren, müssen hierfür keine Stromsteuer an den Fiskus abführen. Außerdem müssen Mitarbeiter den daraus resultierenden geldwerten Vorteil nicht versteuern. Diese Maßnahme soll zum Aufbau von einer besseren Ladeinfrastruktur beitragen

Weitere steuerliche Förderungen

Weitere Steuervorteile werden gewährt, wenn ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine Ladestation zeitweise zur Nutzung außerhalb des Firmengeländes überlässt. Geht diese dann später in den Besitz des Mitarbeiters über, kann der hieraus resultierende Vorteil zudem pauschal mit 25 % versteuert werden.

Autor: T. Hecker, Steuerberater