Risiko Verzicht auf Pensionszusage

Entscheidung

Die Pen­sions­zusage ist vor al­lem bei Ge­sell­schaf­ter Ge­schäfts­füh­rern eine be­lieb­te Metho­de, um Steuern zu spa­ren und gleich­zeitig eine Alters­vor­sorge zu schaffen.

Denn wird eine steuerlich anzuerkennende Pensionszusage erteilt, muss die Gesellschaft hierfür kontinuierlich steuermindernd eine Rückstellung bilden. Hierzu wird jährlich ein versicherungsmathematisches Gutachten benötigt, das den Wert der Pensionszusage zum Abschlussstichtag enthält. Dieser Wert steigt in der Regel von Jahr zu Jahr, in dem der Begünstigte sich dem Renteneintritt nähert.

In dieser Zeit entstehen daher steuermindernd Aufwendungen für die Aufstockung der Rückstellung. Sobald die Pension ausgezahlt wird, muss der Begünstigte im Gegenzug seine Pension versteuern.

Soweit der Idealfall.

Denn so nützlich eine Pensionszusage in wirtschaftlich starken Zeiten eines Unternehmens für alle Beteiligten sein kann, so belastend kann sie bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft werden.

Nun mag man auf die Idee kommen, als Gesellschafter Geschäftsführer im Fall der Fälle einfach auf die Pension zu verzichten, um seiner Gesellschaft dadurch einen finanziellen Spielraum zu verschaffen. Ein derartiger Schritt kann sich jedoch zu einem ungeahnten steuerlichen Bumerang entwickeln.

Folgen des Verzichts auf eine Pensionszusage durch den Gesellschafter Geschäftsführer

Zum einen muss die Gesellschaft die Pensionsrückstellung in Höhe des Verzichts gewinnerhöhend auflösen. Sollte die Gesellschaft in diesem Zeitpunkt keine tiefroten Zahlen schreiben oder über entsprechende Verlustvorträge verfügen, könnte aus der Auflösung der Rückstellung sowohl eine Körperschaftssteuer als auch eine Gewerbesteuerbelastung resultieren.

Weitgehend unbekannt ist jedoch der Umstand, dass der Verzicht zusätzlich zu einem einkommensteuerpflichtigen „fiktiven Lohnzufluss“ auf Ebene des Gesellschafters führen kann. Und zwar in Höhe des Teilwerts der erdienten und werthaltigen Anwartschaft.

Unglaublich aber war. Will ein Gesellschafter durch den Verzicht auf seine Pensionszusage sein Unternehmen retten, kann durch die dargestellten steuerlichen Folgen genau das Gegenteil die Folge sein.

Fazit:

Eine Pensionszusage ist mitunter schnell erteilt. Aber diese Zusage führt zu einer jahrzehntelangen Verpflichtung der Gesellschaft, in guten und schlechten Zeiten. Denn ein Verzicht auf die Pensionszusage kann teuer werden, vor allem wenn hierdurch vom Gesellschafter ein fiktiver Lohnzufluss zu versteuern ist, der tatsächlich nie geflossen ist.

Für eine individuelle Beratung zum Thema für und Wieder von Pensionszusagen sowie zu Alternativen zum Pensionsverzicht stehen unsere Steuerberater gerne zur Verfügung.

 

thAutor:

Dipl. Kfm Torsten Hecker
Steuerberater
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