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Steuerliche Änderungen ab 2018
Ein neues Jahr bringt neue Gesetze, dies gilt nicht zu Letzt auch bei steuerlichen Regelungen. So auch wieder ab dem 1. Januar 2018.
Daher möchten wir Ihnen einige der wichtigsten Gesetzesänderungen für Unternehmer und Arbeitnehmer im Folgenden kurz vorstellen.
Änderungen für Arbeitnehmer und Familien
Kindergeld
Familien mit Kindern können die Korken knallen lassen… das Kindergeld erhöht sich um sage und schreibe 2 Euro pro Monat und Kind. Andererseits können Kindergeldanträge aber nur noch höchstens 6 Monate rückwirkend gestellt werden, und nicht mehr bis zu 4 Jahre wie bisher.
Anhebung des Grundfreibetrags
Ab 2018 können Steuerpflichtige 180 Euro mehr pro Jahr steuerfrei verdienen, denn der Grundfreibetrag erhöht sich von 8.820 Euro auf 9.000 Euro.
Unterhaltshöchstbetrag
Analog zum Grundfreibetrag erhöht sich auch der Unterhaltshöchstbetrag auf bis zu 9.000 Euro im Jahr. Diesen Betrag können Eltern maximal steuermindernd geltend machen, wenn Sie beispielsweise ihre in Ausbildung befindlichen Kinder nach Wegfall des Kindergeldanspruches weiterhin finanziell unterstützen.
Riester Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge durch Riesterverträge von Klein-Sparern wird stärker gefördert, da die Grundzulage von 154 auf 175 Euro steigt. Um die volle Zulage zu erhalten, muss der unmittelbar Begünstigte jedoch ggf. seine Beiträge anpassen, und den benötigten Mindesteigenbeitrag einzahlen.
Kleinsparer profitieren zudem davon, dass Ihr Versicherungsanbieter die Rentenansprüche zukünftig ggf. in der Auszahlungsphase durch Einmalzahlung abfinden kann. Eine derartige Einmalzahlung wird dann beim Empfänger ermäßigt besteuert.
Kapitalgedeckte Altersvorsorge
Auch kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorgen sollen attraktiver werden. Hierfür wird der steuerfrei Höchstbetrag von 4 auf 8% angehoben.
Steuerliche Änderungen für Unternehmer
Anhebung der Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
Unternehmer dürfen zukünftig Investitionen in Anlagevermögen bis 800 Euro in der Regel sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben. Dafür wurde die Grenze von bislang 410 Euro entsprechend angehoben. Alternativ dazu können Sie aber auch Wirtschaftsgüter bis 250 Euro sofort abschreiben, und dafür Anlagevermögen größer als 250 Euro bis 1.000 Euro im Rahmen des sogenannten Sammelpostens über 5 Jahre abschreiben.
Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen
Wird im Rahmen der Sanierung eines Unternehmens auf eine Forderung gegen das Unternehmens verzichtet, entsteht durch die Ausbuchung der Verbindlichkeit bei dem Unternehmen ein Gewinn, der grundsätzlich steuerpflichtig ist. Um Sanierungen von Unternehmen nicht zu behindern, soll hierfür bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen eine Steuerbefreiung beantragt werden können. Es ist jedoch zu beachten, dass die Regelung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der EU Kommission steht.
Abzugsfähigkeit von Lizenzzahlungen
Lizenzzahlungen sind zukünftig nur noch begrenzt abzugsfähig. Hierdurch sollen Steuervermeidungsstrategien durch Lizenzzahlungen an ausländische Firmen, wie beispielsweise beim Dutch Irish Double Modell, unattraktiver werden.
Kassennachschau
Unternehmer mit Bareinnahmen müssen ab 2018 eine noch stärkere Kontrolle durch die Finanzämter befürchten. Hierfür hat der Gesetzgeber das Mittel der Kassennachschau geschaffen. Dadurch haben Finanzbeamte das Recht, auch ohne Voranmeldung Kassenprüfungen bei Unternehmen durchzuführen.
Autor: Dipl. Kfm. Torsten Hecker, StB