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Hybrid- und Elektro- Firmenwagen
Seit 2019 ist die Anschaffung von Elektro- oder Plug-in Hybridfirmenfahrzeugen steuerlich noch attraktiver als zuvor, da die Privatnutzung geringer besteuert wird.
Umweltbonus / Kaufprämie
Zunächst sollte dies jedoch nur für Neufahrzeuge gelten, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 angeschafft werden. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts vom 31. Juli 2019 soll dieses Steuerprivileg jedoch auf Anschaffungen bis 2030 ausgeweitet werden. Begünstigt sind bestimmte Elektro und Hybridfahrzeuge, sofern Sie den Kriterien des Gesetzgebers entsprechen. So müssen die Fahrzeuge unter anderem eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern oder einen Co2 Ausstoß von maximal 50g/Kilometer vorweisen und an einer Steckdose aufgeladen werden können. Mildhybrid PKWs profitieren somit in der Regel nicht von der ermäßigten Besteuerung.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, halbiert sich die pauschale Besteuerung der Privatnutzung von 1% auf 0,5% des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges.
Sofern die Privatnutzung nicht nach der pauschalen Besteuerung sondern anhand eines „ordnungsgemäßen“ Fahrtenbuchs ermittelt wird, müssen die Kosten für die Anschaffung eines entsprechenden Fahrzeugs ebenfalls nur zur Hälfte berücksichtigt werden.
Die Neuregelungen gelten sowohl für Privatnutzung eines begünstigten Firmenfahrzeugs durch den Unternehmer als auch durch Arbeitnehmer.
Fazit: Sofern die dargestellten Voraussetzungen erfüllt werden, ist die steuerliche Neuregelung ein starkes Kaufargument für Elektro und Plug-In Hybridfahrzeuge im betrieblichen Bereich. Denn die im Vergleich zu Fahrzeugen mit reinem Verbrennungsmotoren hohen Bruttolistenpreise schlagen sich seit 2019 nicht mehr so stark in der Besteuerung der Privatnutzung bei den Nutzern durch.
Autor: T. Hecker, Steuerberater