Risiko Kindergeld bei Auslandsstudium

Studium Ausland

Wenn volljährige Kinder nicht mehr bei den Eltern wohnen, sind Auseinandersetzungen mit der Familienkasse um das Kindergeld vorprogrammiert.

Zwar besteht bei Ausbildung und Studium des Kindes in der Regel weiterhin ein Kindergeldanspruch. Dies gilt jedoch nicht zwingend, wenn sich das Kind hierfür außerhalb Europas aufhält.

Dies musste auch dein gebürtiger Chinese mit deutschem Pass erfahren. Sein Sohn war nach Abschluss der Schulausbildung nach China für einen einjährigen Sprachkurs gereist.

Anschließend absolvierter er in China einen 4-jährigen Bachelor Studiengang. In China wohnte der Sohn in einem sehr spartanisch eingerichteten Studentenwohnheim. An dem Studienort lebten keine weiteren Verwandten des Jungen. Daher kehrte er in den Semesterferien regemäßig zu seinen Eltern nach Deutschland zurück, und bezog dort sein altes Kinderzimmer. Dies konnte durch Flugtickets und Stempel im Reisepass belegt werden.

Nachdem die Familienkasse jedoch von dem Auslandsstudium erfahren hatte, forderte Sie von den Eltern das bereits gezahlte Kindergeld zurück. Die Behörde argumentierte, es bestehe kein Kindergeldanspruch, weil sich der Sohn sich einem außereuropäischen Land aufhalte, mit dem Deutschland kein Kindergeldabkommen geschlossen habe.

Hiergegen klagte der Vater und erhielt Recht, sowohl vor dem Finanzgericht als auch im Rahmen der Revision vor dem Bundesfinanzhof.

Die obersten Finanzrichter argumentierten, der Sohn habe seinen deutschen Wohnsitz während seines mehrjährigen Auslandsstudiums in China nicht aufgegeben. Dies konnte durch die Heimflüge des Sohnes in den Semesterferien belegt werden. Außerdem sprach gegen eine schädliche Wohnsitzverlagerung nach China, das der Sohn eine stärkere Beziehung zu Deutschland hatte als zu seinem Studienland China.

Somit stand den Eltern ein Kindergeldanspruch zu, sowohl während des einjährigen Sprachkurses, als auch für das mehrjährige Auslandsstudium.

Fazit : Wenn Kinder für das Studium oder die Ausbildung ins außereuropäischen Ausland ziehen, ist das Kindergeld in Gefahr. Wie das aktuelle Urteil zeigt, hängt es dann insbesondere von individuellen Umständen und dem Engagement der Betroffenen ab, ob ein Anspruch gegen die Familienkasse auch durchgesetzt werden kann.

Autor: T. Hecker
Quelle: BFH