Kosten für private Hochschule absetzbar?

Studienkosten

Wenn volljährige Kinder nicht mehr bei den Eltern wohnen, sind Auseinandersetzungen mit der Familienkasse um das Kindergeld vorprogrammiert.

Für dieses Privileg müssen Eltern in der Regel tief in die Tasche greifen. Daher liegt die Frage nah, ob Eltern diese Kosten bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd verwerten können.

Dies dachte sich auch ein Ehepaar, dessen Tochter an einer privaten Fachhochschule einen Bachelor Studiengang besuchte. In der Einkommensteuererklärung setzten Sie die Studiengebühren als Sonderausgaben für eine Privatschule an.

Das Finanzamt erkannte die Kosten jedoch nicht an, weil die Fachhochschule keine allgemein bzw. berufsbildende Schule sei.

Daraufhin klagten die Eltern vor dem Finanzgericht Münster, leider ohne Erfolg.

Nach Auffassung der Richter sei die Fachhochschule nicht allgemeinbildend, weil Sie fachspezifisches Wissen vermittelt. Ebenso würde kein berufsbildender Abschluss vermittelt, sondern ein akademischer Grad

Hinweis: Wenn ein Studierender die Studiengebühren für sein Erststudium selbst trägt, kann er i.d.R. die angefallenen Kosten bis 6.000 Euro als Sonderausgaben ansetzen. Dies hat jedoch nur dann eine steuerliche Auswirkung, wenn der Studierende parallel zum Studium weitere Einkünfte erzielt, die über dem Grundfreibetrag liegen.

Autor: T. Hecker
Quelle: Finanzgericht Münster / stbwp.com