Beratung für Zahnärzte - Existenzgründung

Nach dem Studium der Zahnmedizin, Approbation und 2 jähriger Vorbereitungszeit als angestellter Zahnarzt scheint die Niederlassung in einer eigenen Zahnarztpraxis zum Greifen nah. Doch bevor der Antrag auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung bei der KZV gestellt werden kann, sind noch einige Hürden zu überwinden.

I. Standortwahl

Der Standortwahl kommt bei der Existenzgründung eine wesentliche Bedeutung zu. Laut MarktInvest Studie des IDZ entscheiden sich derzeit je ein Viertel der Existenzgründer für die Niederlassung in einer Großstadt oder eine Praxis auf dem Land. 20 Prozent wählen eine mittelgroße Stadt und 30 Prozent eine Kleinstadt. Als Berater für Zahnärzte wissen wir jedoch, das die Standortwahl nicht nur von wirtschaftlichen Faktoren abhängt, sondern auch von persönlichen, wie bspw. der familiären Bindung oder der örtlichen Verbundenheit mit einer Region. Aus wirtschaftlicher Sicht ist insbesondere die Wettbewerbssituation entscheidend, als auch das Übereinstimmen des eigenen Leistungsspektrums mit der Nachfragesituation und Kaufkraft vor Ort.

II. Art der Existenzgründung

a) Neugründung oder Übernahme

Bei der Make or buy Frage gilt es, nach individuellen Kriterien das Für und Wider einer Neugründung gegenüber einer Übernahme abzuwiegen. Für die Übernahme spricht insbesondere das Vorhandensein eines Patientenstamms, einer ausgestatteten Praxis, einer eingespielten Praxisorganisation und erfahrenem Personal. Auf der anderen Seite sieht sich der Zahnarzt bei einer Übernahme oft genötigt, sich an die vom Vorgänger geschaffene Struktur anzupassen. Bei einer Neugründung hingegen kann sich der Zahnarzt mit allen Chancen und Risiken selbst verwirklichen. Das beginnt bei der Auswahl der Räumlichkeiten, der Einrichtung der Praxis, der Anschaffung medizinischen Geräts und einer passenden EDV und endet last but not least der Auswahl des Personals, dem Aufbau einer maßgeschneiderten Praxisorganisation und einem erfolgreichen Praxismarketing. Dies und die sukzessive Gewinnung eines neuen Patientenstammes ist zeitaufwendig und bringt in der Regel hohe Anlaufverluste mit sich, für die finanzielle Reserven vorgehalten werden müssen.

b) Einzelkämpfer oder Kooperation

Laut IDZ Studie entscheiden sich 66 Prozent der Existenzgründer für die Gründung oder Übernahme einer Einzelpraxis. 34 Prozent entschieden sich für die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft, für den Eintritt in eine bestehende Berufsausübungsgemeinschaft oder die Überführung einer bestehenden Einzelpraxis in eine Berufsausübungsgemeinschaft.

Dabei spielen auch hier wieder die individuellen Präferenzen eine Rolle. Befürworter von Berufsausübungsgemeinschaften argumentieren unter anderem, dass durch die Kooperation sowohl das Kostenrisiko minimiert würde, als auch eine angemessenere Work-Life Balance gewährleistet würde, da sich die Kooperationspartner gegenseitig ergänzen und vertreten könnten. Zahnärzte, die sich für eine Einzelpraxis entschieden haben, begründen Ihre Wahl hingegen damit, dass sie sich nicht selbständig machen wollen, um später dann doch von Kooperationspartnern abhängig zu sein.

Hinweis:  Mehr Informationen zum Thema finden Sie in unserem Artikel Ärztekooperationen - Alternativen zur Einzelpraxis

III. Finanzierung / Investitionen

Bei der Gründung einer neuen Einzelpraxis wird durchschnittlich 429.000 Euro an Finanzierungsvolumen benötigt. Dieser Betrag beinhaltet bereits den notwendigen Betriebsmittelkredit zur Finanzierung der Anlaufverluste eingeplant werden muss. Die Übernahme einer Einzelpraxis ist mit durchschnittlich 299.000 Euro Finanzierungsvolumen deutlich günstiger.

Dieses auf den ersten Blick überraschende Ergebnis ist dadurch begründet, dass bei einer Neugründung auf einen Schlag große Investitionen insbesondere für neues medizinisches Equipment fällig werden. Bei einer Übernahme einer Praxis ist dieses Equipment bereits vorhanden, muss jedoch altersbedingt auch früher ersetzt werden, was dann wiederum in der Regel aus den laufenden Erträgen der Praxis finanziert wird.

IV. Leistungsangebot

Kaum ein Zahnarzt kann heute noch von den rückläufigen KZV Zahlungen leben, so dass Einnahmequellen außerhalb des gesetzlichen Leistungskataloges zwingend notwendig sind. Möglich wird dies insbesondere durch Wahlleistungen, bspw. im Bereich der Prophylaxe, der Kariesbehandlung oder dem Zahnersatz. Eine Spezialisierung kann dem Zahnarzt bei vorhandener Nachfrage entscheidende Wettbewerbsvorteile bieten. Hierbei ist besonders wichtig, dass diese Leistungen der Zielgruppe auch durch geschicktes Praxismarketing kommuniziert werden.

V. Abrechnung

Die richtigen Leistungen anzubieten ist das eine, diese auch sauber abzurechnen jedoch eine ganz andere Angelegenheit. Zudem muss sich die Behandlung auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht für den Zahnarzt lohnen. Insbesondere durch die Gegenüberstellung von Kosten und Erträgen einzelner Behandlungen ergeben sich wertvolle Erkenntnisse über lukrative Geschäftsfelder.
Neben dem wirtschaftlichen Aspekt sind für eine korrekte Abrechnung jedoch auch komplexe gesetzlichen Regelungen (GOZ, GOÄ , Bema , SGB V) zu beachten. Aufgrund der finanziellen Risiken bei fehlerhaften Abrechnungen beschäftigen viele Zahnärzte hierfür besonders geschultes Personal, oder vergeben die Tätigkeit komplett an einen externen Dienstleister.

VI. Unsere Dienstleistungen für Existenzgründer

Egal wie Sie sich bei Ihrer Existenzgründung entscheiden, ob Praxisübernahme oder Neugründung, Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft - wir unterstützen Zahnärzte auf ihrem Weg in die Selbständigkeit. Dabei profitieren unsere Mandanten nicht nur von unserem steuerlichen Know How, sondern auch von unserem betriebswirtschaftlichen Wissen. So begleiten wir bereits heute viele Mandanten jahrzehntelang in allen Phasen Ihrer Selbständigkeit ,von der Existenzgründung bis zur Übergabe. Unser Ziel ist daher das langfristige Wohl unserer Mandanten.

Dazu können wir folgendes beisteuern:

  • Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplanes
  • Ermittlung des Investitionsbedarfs und Aufstellung eines Finanzierungsplans
  • Beantragung von Fördermitteln
  • Unterstützung bei Bankgesprächen
  • Praxisbewertung und Unterstützung bei Übernahmeverhandlungen
  • Steuerliche Beratung zur Wahl einer geeigneten Rechtsform
  • Steuerliche und rechtliche (*) Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bei Berufsausübungsgemeinschaften
  • Steuerliche und rechtliche (*) Gestaltung von Mitarbeiterverträgen
  • Unterstützung beim Aufbau einer betriebswirtschaftlichen Praxisorganisation
  • Auswahl und Aufbau eines geeigneten, sicheren EDV Systems zur Praxisverwaltung (bei Neugründung) bzw. Modernisierung bestehender Strukturen (bei Übernahmen)
  • Anmeldung der Zahnarztpraxis beim Finanzamt, Vertretung des Zahnarztes gegenüber dem Finanzamt.
  • Aufbau und Übernahme der Finanzbuchhaltung inklusive Anbindung an die Praxisverwaltung
  • Aufbau und Übernahme der Lohnbuchhaltung inkl. Lohnabrechnung
  • Regelmäßige betriebswirtschaftliche Auswertungen und Branchenvergleiche
  • Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

(*) unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

Autor: Dipl. Kfm. T.Hecker

 

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