Laborumsätze einer Gemeinschaftspraxis
Sind die Umsätze eines Laborarztes, der Gewebeproben anderer Ärzte, Privatkliniken und Krankenhäuser analysiert umsatzsteuerpflichtig? Oder sind sie als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei?
Sind die Umsätze eines Laborarztes, der Gewebeproben anderer Ärzte, Privatkliniken und Krankenhäuser analysiert umsatzsteuerpflichtig? Oder sind sie als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei?
Zu den unangenehmsten Überraschungen im Steuerrecht für Gemeinschaftspraxen zählt das Risiko der Gewerbesteuerpflicht. Zwar sind selbstständige Ärzte als Freiberufler in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig.
Als Steuerberater für Heilberufler müssen wir uns verstärkt mit der Thema Umsatzsteuerpflicht befassen, insbesondere weil es inzwischen bei Betriebsprüfungen verstärkt aufgegriffen wird, um Steuernachzahlungen einzufordern.
Die Leistungen eines ärztlichen Notfalldienstes sind unter Umständen umsatzsteuerfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof zugunsten eines eingetragenen Vereins entschieden, der für eine Kassenärztliche Vereinigung einen Notfalldienst betrieb.
Als Steuerberater müssen wir leider zunehmend feststellen, das Fehler von Steuerzahlern schwerer wiegen als Fehler von Finanzbehörden. Dies musste aktuell auch ein Ärztepaar erfahren, das eine gemeinsame Arztpraxis betrieb.
Viele Chefärzte beziehen neben Ihrem Arbeitslohn weitere Einkünfte. Dazu zählen beispielsweise Einnahmen aus Beraterverträgen, Fachvorträgen, Gutachten oder Privatliquidationen. Wie aber sind diese Nebeneinkünfte zu versteuern ?