Verpachtung einer Apotheke
Die Verpachtung einer Apotheke ist aus steuerlicher Sicht nicht ganz unproblematisch. Denn es drohen schlimmstenfalls hohe Steuerbelastungen durch die Aufdeckung stiller Reserven.
Die Verpachtung einer Apotheke ist aus steuerlicher Sicht nicht ganz unproblematisch. Denn es drohen schlimmstenfalls hohe Steuerbelastungen durch die Aufdeckung stiller Reserven.
Notdienste erfreuen sich bei Apothekern nicht gerade besonderer Beliebtheit, auch weil die Anzahl der abzuleistenden Notdienste unter den Apotheken ungleich verteilt ist.
Die elektronischen Kassensysteme sind für Apotheker inzwischen unentbehrlich. Insbesondere die Möglichkeit, Warenverfügbarkeiten zu prüfen und Arzneimittel direkt zu bestellen, erleichtern den Arbeitsablauf in Apotheken immens.
In einem gemeinnützigen Krankenhaus durchgeführte ambulante Chemotherapien sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
Der Fachkräftemangel und der Trend zum Outsourcing von Services beflügelte in den vergangenen Jahren einem Sektor besonders nachhaltig - den von Freelancern. So wird beispielsweise bereits heute jeder sechste IT Arbeitsplatz laut einer CapGemini Studie von einem freien Mitarbeiter bekleidet, Tendenz weiter steigend. Darüberhinaus sind Selbständige auch in anderen Bereichen gefragt, bspw. im Marketing / Kreativbereich, aber zunehmend auch bei administrativen Aufgaben wie bspw. dem Projektmanagement.
Dies hat Vorteile für beide Seiten. Aus Sicht des Auftraggebers können durch den Einsatz Selbständiger sowohl Lastspitzen abgefedert werden, als auch projektbezogen Spezialisten Know-How eingekauft werden.
Aber auch aus Sicht der Freelancers hat die Selbständigkeit einige Vorteile. Zum einen sind die Investitionskosten und damit einhergehend das finanzielle Risiko zumeist sehr überschaubar, anders als in vielen anderen Branchen. Zudem sind Freelancer im Vergleich zu Ihren festangestellten Kollegen unabhängiger, mit allen Vor- und Nachteilen.
Denn viele Freelancer müssen sich als One Man Show um sämtliche Bereiche ihres Unternehmens kümmern, von der Akquise, Abwicklung und Abrechnung von Aufträgen bis hin zur Administration.
Dies beinhaltet auch die komplexen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt. Denn im Gegensatz zu Festangestellten, die sich am Jahresende maximal mit dem Lohnsteuerjahresausgleich beschäftigen müssen, mutet der Fiskus selbst Kleinstunternehmern deutlich mehr Bürokratie zu.
Dies beginnt schon bei der Aufnahme der Tätigkeit. Denn der Fiskus erwartet genaue Auskünfte, die er in dem Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung abfragt. Falsche oder unvollständige Angaben können fatale Konsequenzen nach sich ziehen, teilweise auch erst Jahre später im Rahmen einer Betriebsprüfung. Als Klassiker in diesem Zusammenhang ist die Frage nach der Art der Tätigkeit zu nennen: Gewerblich oder Freiberuflich/ Selbständig? Aber auch die Umsatzsteuer bietet ein weites Feld von Fehleinschätzungen, die im Nachhinein richtig teuer werden können.
An laufenden Verpflichtungen mangelt es ebenfalls nicht. Dies betrifft sowohl die Aufzeichnungspflichten, die korrekte Rechnungsstellung, die Umsatzsteuervorauszahlungen, zusammenfassende Meldungen etc.
Am Jahresende erwarten die Finanzämter dann das große Finale. Der richtige Gewinn ist unter Beachtung aller gesetzlichen Regeln zu ermitteln und zu versteuern, für Zwecke der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer. Die Flut der dabei zu berücksichtigen Gesetze, Richtlinien und Gerichtsentscheidungen ist enorm, und nicht selten unlogisch weil unverständlich und/oder widersprüchlich.
Außerdem muss verstärkt darauf geachtet werden, das Freelancer seitens nicht als Scheinselbständige eingestuft werden. Um dies zu vermeiden, muss unter anderem bei der vertraglichen Gestaltung mit dem Auftraggeber sowie der organisatorischen Abgrenzung gegenüber dessen Mitarbeiter aufgepasst werden.
Seit mehr als 35 Jahren unterstützen wir bundesweit klein- und mittelständische Selbständige mit unserem Full-Service Angebot im Bereich Steuerberatung. Dabei profitieren unsern Mandanten nicht nur von unserem steuerlichen Spezialwissen, sondern auch von unserem betriebswirtschaftlichen Know-How, das wir uns über die Jahre in verschiedensten Branchen angeeignet haben.
Zudem bieten wir Freelancern die Möglichkeit, die Kommunikation und den Belegaustausch elektronisch durchzuführen. Bei Bedarf können wir auch EDV Systeme cloudbasiert zur Verfügung stellen oder aber uns an bestehende Systeme remote andocken. Dadurch können wir Freelancer / Selbständige effizient unterstützen, egal wo sie sich gerade befinden.

Diplom Kaufmann Torsten Hecker
Steuerberater
Tel: +49 5241 9877-0 mail: t.hecker@stbwp.com
Der Markt für Zahnlabore in Deutschland ist im Umbruch. Zwar gibt es nirgendwo in der Welt so viele Labore wie in Deutschland, die Konkurrenz im In- und Ausland führt jedoch verstärkt zur Konsolidierung im Markt. Dabei ist die Branche derzeit noch von überwiegend kleinen und mittelständischen Betrieben geprägt.
Dies hat mehrere Gründe. Zum einen arbeiten die meisten Zahnlabore sehr eng mit einzelnen Zahnpraxen in der Region zusammen und stimmen Ihre Arbeitsabläufe aufeinander ab. Zum anderen haben bislang die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle und der damit verbundene Meisterzwang kleinere regionale Strukturen gefördert.
Gegen die von den Handwerkskammern verteidigte Meisterpflicht regt sich jedoch zunehmend Widerstand von den Wettbewerbshütern aus Luxemburg, da die Regelungen die Niederlassung von europäischen Mitbewerbern in Deutschland behindern.
Selbständige Zahntechniker sind Unternehmer, mit allen Rechten und Pflichten. Sie müssen jährlich ihren Gewinn ermitteln und Steuererklärungen abgeben, bspw. für die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer. Aber auch unterjährig müssen Steueranmeldungen erfolgen, bspw. die Umsatzsteuervoranmeldungen.
Dabei sind die komplexen Regelungen der deutschen Steuergesetze peinlichst genau zu beachten. Denn bereits kleinste Fehler oder Irrtümer können hohe Steuernachzahlungen oder Strafen zur Folge haben.
Wenn Personal beschäftigt wird, müssen zusätzlich monatliche Lohnabrechnungen, Lohnsteueranmeldungen und Meldungen an die Sozialversicherungen (Krankenversicherung / Rentenversicherung / Arbeitslosenversicherung) erfolgen.
Viele Dentallabore verfügen jedoch nicht über die Ressourcen, sich neben der Zahntechnik auch noch diesen Verpflichtungen zu widmen.
Wir unterstützen Selbständige über alle Phasen Ihrer Selbständigkeit, von der Existenzgründung bis hin zur Nachfolge. Unser Ziel ist es, das langfristige Wohl unserer Mandanten zu fördern. Dazu können wir folgendes beisteuern:
(*) Unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
Autor: Dipl. Kfm. Torsten Hecker, StB