Beratung für Zahnärzte - Existenzgründung

Nach dem Studium der Zahnmedizin, Approbation und 2 jähriger Vorbereitungszeit als angestellter Zahnarzt scheint die Niederlassung in einer eigenen Zahnarztpraxis zum Greifen nah. Doch bevor der Antrag auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung bei der KZV gestellt werden kann, sind noch einige Hürden zu überwinden.

I. Standortwahl

Der Standortwahl kommt bei der Existenzgründung eine wesentliche Bedeutung zu. Laut MarktInvest Studie des IDZ entscheiden sich derzeit je ein Viertel der Existenzgründer für die Niederlassung in einer Großstadt oder eine Praxis auf dem Land. 20 Prozent wählen eine mittelgroße Stadt und 30 Prozent eine Kleinstadt. Als Berater für Zahnärzte wissen wir jedoch, das die Standortwahl nicht nur von wirtschaftlichen Faktoren abhängt, sondern auch von persönlichen, wie bspw. der familiären Bindung oder der örtlichen Verbundenheit mit einer Region. Aus wirtschaftlicher Sicht ist insbesondere die Wettbewerbssituation entscheidend, als auch das Übereinstimmen des eigenen Leistungsspektrums mit der Nachfragesituation und Kaufkraft vor Ort.

II. Art der Existenzgründung

a) Neugründung oder Übernahme

Bei der Make or buy Frage gilt es, nach individuellen Kriterien das Für und Wider einer Neugründung gegenüber einer Übernahme abzuwiegen. Für die Übernahme spricht insbesondere das Vorhandensein eines Patientenstamms, einer ausgestatteten Praxis, einer eingespielten Praxisorganisation und erfahrenem Personal. Auf der anderen Seite sieht sich der Zahnarzt bei einer Übernahme oft genötigt, sich an die vom Vorgänger geschaffene Struktur anzupassen. Bei einer Neugründung hingegen kann sich der Zahnarzt mit allen Chancen und Risiken selbst verwirklichen. Das beginnt bei der Auswahl der Räumlichkeiten, der Einrichtung der Praxis, der Anschaffung medizinischen Geräts und einer passenden EDV und endet last but not least der Auswahl des Personals, dem Aufbau einer maßgeschneiderten Praxisorganisation und einem erfolgreichen Praxismarketing. Dies und die sukzessive Gewinnung eines neuen Patientenstammes ist zeitaufwendig und bringt in der Regel hohe Anlaufverluste mit sich, für die finanzielle Reserven vorgehalten werden müssen.

b) Einzelkämpfer oder Kooperation

Laut IDZ Studie entscheiden sich 66 Prozent der Existenzgründer für die Gründung oder Übernahme einer Einzelpraxis. 34 Prozent entschieden sich für die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft, für den Eintritt in eine bestehende Berufsausübungsgemeinschaft oder die Überführung einer bestehenden Einzelpraxis in eine Berufsausübungsgemeinschaft.

Dabei spielen auch hier wieder die individuellen Präferenzen eine Rolle. Befürworter von Berufsausübungsgemeinschaften argumentieren unter anderem, dass durch die Kooperation sowohl das Kostenrisiko minimiert würde, als auch eine angemessenere Work-Life Balance gewährleistet würde, da sich die Kooperationspartner gegenseitig ergänzen und vertreten könnten. Zahnärzte, die sich für eine Einzelpraxis entschieden haben, begründen Ihre Wahl hingegen damit, dass sie sich nicht selbständig machen wollen, um später dann doch von Kooperationspartnern abhängig zu sein.

Hinweis:  Mehr Informationen zum Thema finden Sie in unserem Artikel Ärztekooperationen - Alternativen zur Einzelpraxis

III. Finanzierung / Investitionen

Bei der Gründung einer neuen Einzelpraxis wird durchschnittlich 429.000 Euro an Finanzierungsvolumen benötigt. Dieser Betrag beinhaltet bereits den notwendigen Betriebsmittelkredit zur Finanzierung der Anlaufverluste eingeplant werden muss. Die Übernahme einer Einzelpraxis ist mit durchschnittlich 299.000 Euro Finanzierungsvolumen deutlich günstiger.

Dieses auf den ersten Blick überraschende Ergebnis ist dadurch begründet, dass bei einer Neugründung auf einen Schlag große Investitionen insbesondere für neues medizinisches Equipment fällig werden. Bei einer Übernahme einer Praxis ist dieses Equipment bereits vorhanden, muss jedoch altersbedingt auch früher ersetzt werden, was dann wiederum in der Regel aus den laufenden Erträgen der Praxis finanziert wird.

IV. Leistungsangebot

Kaum ein Zahnarzt kann heute noch von den rückläufigen KZV Zahlungen leben, so dass Einnahmequellen außerhalb des gesetzlichen Leistungskataloges zwingend notwendig sind. Möglich wird dies insbesondere durch Wahlleistungen, bspw. im Bereich der Prophylaxe, der Kariesbehandlung oder dem Zahnersatz. Eine Spezialisierung kann dem Zahnarzt bei vorhandener Nachfrage entscheidende Wettbewerbsvorteile bieten. Hierbei ist besonders wichtig, dass diese Leistungen der Zielgruppe auch durch geschicktes Praxismarketing kommuniziert werden.

V. Abrechnung

Die richtigen Leistungen anzubieten ist das eine, diese auch sauber abzurechnen jedoch eine ganz andere Angelegenheit. Zudem muss sich die Behandlung auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht für den Zahnarzt lohnen. Insbesondere durch die Gegenüberstellung von Kosten und Erträgen einzelner Behandlungen ergeben sich wertvolle Erkenntnisse über lukrative Geschäftsfelder.
Neben dem wirtschaftlichen Aspekt sind für eine korrekte Abrechnung jedoch auch komplexe gesetzlichen Regelungen (GOZ, GOÄ , Bema , SGB V) zu beachten. Aufgrund der finanziellen Risiken bei fehlerhaften Abrechnungen beschäftigen viele Zahnärzte hierfür besonders geschultes Personal, oder vergeben die Tätigkeit komplett an einen externen Dienstleister.

VI. Unsere Dienstleistungen für Existenzgründer

Egal wie Sie sich bei Ihrer Existenzgründung entscheiden, ob Praxisübernahme oder Neugründung, Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft - wir unterstützen Zahnärzte auf ihrem Weg in die Selbständigkeit. Dabei profitieren unsere Mandanten nicht nur von unserem steuerlichen Know How, sondern auch von unserem betriebswirtschaftlichen Wissen. So begleiten wir bereits heute viele Mandanten jahrzehntelang in allen Phasen Ihrer Selbständigkeit ,von der Existenzgründung bis zur Übergabe. Unser Ziel ist daher das langfristige Wohl unserer Mandanten.

Dazu können wir folgendes beisteuern:

  • Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplanes
  • Ermittlung des Investitionsbedarfs und Aufstellung eines Finanzierungsplans
  • Beantragung von Fördermitteln
  • Unterstützung bei Bankgesprächen
  • Praxisbewertung und Unterstützung bei Übernahmeverhandlungen
  • Steuerliche Beratung zur Wahl einer geeigneten Rechtsform
  • Steuerliche und rechtliche (*) Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bei Berufsausübungsgemeinschaften
  • Steuerliche und rechtliche (*) Gestaltung von Mitarbeiterverträgen
  • Unterstützung beim Aufbau einer betriebswirtschaftlichen Praxisorganisation
  • Auswahl und Aufbau eines geeigneten, sicheren EDV Systems zur Praxisverwaltung (bei Neugründung) bzw. Modernisierung bestehender Strukturen (bei Übernahmen)
  • Anmeldung der Zahnarztpraxis beim Finanzamt, Vertretung des Zahnarztes gegenüber dem Finanzamt.
  • Aufbau und Übernahme der Finanzbuchhaltung inklusive Anbindung an die Praxisverwaltung
  • Aufbau und Übernahme der Lohnbuchhaltung inkl. Lohnabrechnung
  • Regelmäßige betriebswirtschaftliche Auswertungen und Branchenvergleiche
  • Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen

(*) unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

Autor: Dipl. Kfm. T.Hecker

 

Beratung für selbständige Ingenieure und Architekten

Freiberuflich tätige Ingenieure und Architekten stehen vor besonderen Herausforderungen. Um in einem sich rasant wandelnden Marktumfeld zu bestehen, sind nicht nur technischer Verstand, sondern auch unternehmerische Qualitäten gefragt. Zudem fordert der Beruf ein hohes Maß an Mobilität, zunehmend auch international.

Daraus ergeben sich aus betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht einige Besonderheiten.

Betriebswirtschaftliche/ kaufmännische Besonderheiten

Mit Aufnahme der Selbständigkeit müssen viele Ingenieure und Architekten erstmals ihre unternehmerischen Qualitäten unter Beweis zu stellen, da technische Universitäten entsprechende Fähigkeiten nur selten vermitteln. Neben den klassischen Themen wie Marketing, Personal, Beschaffung und Logistik kommt vor allem dem Projektmanagement eine zentrale Bedeutung zu.

So müssen insbesondere Kosten und Zeiten sauber geplant, budgetiert und überwacht werden, damit sich ein Auftrag für den Freiberufler am Ende auch rechnet. Zudem muss genügend Liquidität zur Verfügung stehen, um die anfallenden Kosten bis zur Abrechnung decken zu können.

Steuerliche Besonderheiten

Die erste branchenspezifische Besonderheit ergibt sich aus der Freiberuflichkeit. Diese bringt grundsätzlich einige Erleichterungen mit sich. Dazu gehört die vereinfachte Gewinnermittlung nach der Einnahmen-Überschuss Rechnung. Dies hat unter anderem den Vorteil, das Einnahmen in der Regel erst dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn sie vom Kunden bezahlt werden und nicht schon bei Rechnungsstellung. Zudem sind freiberufliche Einkünfte grundsätzlich gewerbesteuerfrei. Jedoch droht der Verlust dieser Privilegien, bspw. wenn die ausgeübte Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird.

Hinweis: In einigen Fällen kann es sich jedoch auch durchaus lohnen, freiwillig auf die Einnahmen-Überschuss Rechnung zu verzichten und eine Bilanz zu erstellen. Insbesondere bei langfristigen Projekten wie bspw. Bauvorhaben ist es so ggf. möglich, erhaltene Anzahlungen ergebnisneutral zu parken, und dann erst bei Fertigstellung des Projektes nach Abzug der angefallenen Kosten (unfertige Leistungen) zu versteuern.

Wenn Ingenieure und Architekten international tätig werden, ergeben sich viele weitere fiskalische Besonderheiten. Dabei sind die komplexen Regelungen bei den Auslandsreisekosten noch der harmlose Teil. Schwieriger ist schon die umsatzsteuerliche Beurteilung der eigenen Dienste, wenn der Auftraggeber oder der Einsatzort im Ausland liegen. Zudem droht bei Auslandseinsätzen immer die Gefahr, auch im Ausland steuerpflichtig zu werden, so dass Einkünfte schlimmstenfalls doppelt besteuert werden.

Aber schon im Inland steckt der Teufel im Detail. Als weitere Problemfelder bei Ingenieuren und Architekten sind die folgenden Themen zu nennen:

  • Anerkennung von Verträgen mit nahen Angehörigen (bspw. Mietverträge, Arbeitsverträge, Darlehensverträge)
  • Scheinselbständigkeit bei freien Mitarbeitern
  • private Nutzung eines Firmenwagens,
  • Anerkennung der Reisekosten
  • Anerkennung der Kosten einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung
  • Anerkennung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer

Unsere Dienstleistungen für selbständige Ingenieure und Architekten.

Seit mehr als 35 Jahren unterstützen wir erfolgreich Freiberufler wie Ingenieure und Architekten mit unserem betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Know-How. Wir begleiten Ingenieure und Architekten langjährig über alle Phasen Ihrer Selbständigkeit, von der Existenzgründung bis hin zur Nachfolge.

Dabei profitieren unsere Mandanten von unserem betriebswirtschaftlichen Know-How und unserem Full-Service Angebot im Bereich Steuerberatung. Unser Ziel ist es, durch eine proaktive Beratung Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Damit und durch die individuell abgestimmte Ausübung von steuerlichen Gestaltungsspielräumen mindern wir nachhaltig die Steuerlast unserer Mandanten.

Unser Ansprechpartner für Ingenieure & Architekten

th

Diplom Kaufmann Torsten Hecker
Steuerberater
Tel: +49 5241 9877-0 mail: t.hecker@stbwp.com

 

Steuerliche Behandlung von Pharmarabatten

Medikament

Pharmarabatte führten in der Vergangenheit vielfach zu Ärger mit den Finanzbehörden. Denn die Finanzbehörden wollten gewährte Rabatte bei privat Versicherten steuerlich anders behandeln als bei gesetzlich Versicherten.

Weiter lesen